+++ Antwort der Bundesregierung +++
Mittlerweile liegt mir die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff auf meine letzte schriftliche Einzelfrage vor:
Frage Nr. 1/60:
Sind der Bundesregierung die Vorwürfe laut Medienberichten bekannt, nach denen bei der
polizeilichen Durchsuchungsmaßnahme vom 5. November 2024 in Grimma die Polizeikräfte
unter anderem Fenster eingeschlagen, ein Hoftor aufgesprengt, eine Haustür aufgesägt
– obwohl die Öffnung durch einen Hausbewohner angeboten wurde -, ein Hausbewohner
mit gezückten Schusswaffen festgehalten und Hausbewohner mit Scheinwerfern geblendet
haben sollen und zudem die Einsatzkräfte als solche unkenntlich gewesen sein sollen
(https://auf1.tv/nachrichten-auf1/kettensaegen-ueberfall-auf-junge-mutter-das-geschah-wirklich)
02:27 – 08:47), und wenn ja, welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
Antwort:
Die fragegegenständliche Presseberichterstattung ist der Bundesregierung bekannt. Das
Vorgehen der Einsatzkräfte erfolgte angepasst an die Gefährdungslage stufenweise und verhältnismäßig. Dass ein Hausbewohner gegenüber den Einsatzkräften die Öffnung der
Türe angeboten habe, entspricht nicht den Tatsachen. Nachdem der Beschuldigte während
seiner Flucht vor den Einsatzkräften die Hauseingangstür wieder verschlossen hatte und
mehrere Versuche zur Öffnung der Tür erfolglos blieben, haben sich die Einsatzkräfte durch
Entglasung eines Fensters Zutritt zum Haus verschafft. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage vom 21. November 2024 (Bundestagsdrucksache
20/13973, Frage Nummer 40, Seite 36) verwiesen.
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