Redebeitrag der AfD-Kreistagsfraktion in der Kreistagssitzung vom 12.03.2025 zum Teilfachplan 2 – Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII, 2. Fortschreibung
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,
sehr geehrte Gäste,
die Fraktion der AfD wird dieser Beschlussvorlage nicht zustimmen.
Auch hier geht es um einen Vorgriff auf den Haushalt in Höhe von ca. 1,1 Mio.
Euro. Auch hier sollen Maßnahmen finanziert werden, die über den Bestand
hinausgehen.
Konkret geht es um die Aufstockung um 2,5 VzÄ, verbunden mit Mehrausgaben
von ca. 180.000 € pro Jahr. Die Einzelwerte der Vergütung sind dabei
unverhältnismäßig hoch.
Die genannten Vergütungen entsprechen gemäß Kreisräteanfrage der
Stelle eines Sachgebietsleiters mit Personalverantwortung.
Zudem geht aus der Planung hervor, dass eine „qualitativ hochwertige
Erziehungsberatung“ erforderlich sei. Es stieg die Nachfrage zur Beratung von
Trennungsfamilien – oft mit gerichtlichem Hintergrund. Die Beratung
sei oft konfliktbelasteter und zeitintensiver, manchmal seien sogar zwei Berater
gleichzeitig notwendig. Dadurch würden pro Fall mehr personelle Ressourcen
gebunden als in der klassischen Erziehungsberatung.
In Zeiten knapper Kassen und notwendiger Konsolidierung muss die Frage gestellt
werden, ob der Landkreis und letztlich der Steuerzahler tatsächlich eine Beratung
zum Thema Trennung und Sorgerecht von teilweise beratungsresistenten Eltern
aller Bildungsebenen in diesem Umfang finanzieren muss.
Wir befürworten deshalb die Rückkehr bzw. den Verbleib in der klassischen
Erziehungsberatung, was die Quantität erhöhen und mehr Familien erreichen würde.
Vielen Dank!
Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de
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