Pressemitteilung der AfD-Kreistagsfraktion

+++ Pressemitteilung +++

Landkreis Leipzig, 16.04.2025

Dr. Frank Löwe: AfD-Fraktion drängt mit 16 Änderungsanträgen im Kreistag auf Haushaltskonsolidierung

Zu der anstehenden Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025/2026 (Beschlussvorlage BV-2025/030) im Kreistag des Landkreises Leipzig sowie zu den Initiativen der AfD-Kreistagsfraktion erklärt deren Vorsitzender Dr. Frank Löwe:

„Die AfD-Kreistagsfraktion hat am 31. März 2025 auf Grundlage des am 17. März 2025 übergebenen Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2025/ 2026 sowie unter Einbeziehung der im Rahmen des Workshops am 5. März 2025 gewonnenen Erkenntnisse insgesamt sechzehn Änderungsanträge zur Sache eingebracht.

Der Landrat hatte im Rahmen des Workshops am 5. März 2025 alle Fraktionen und Kreisräte explizit dazu aufgefordert, Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung einzureichen, um die Voraussetzungen für einen ausgeglichenen Haushaltsplan zu schaffen. Diesem Aufruf ist die AfD-Kreistagsfraktion nachgekommen.

Die Änderungsanträge basieren auf der Tatsache, dass der vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 ein Defizit in Höhe von 33 Millionen Euro und für 2026 ein Defizit von 47 Millionen Euro vorsieht. Eine inhaltliche Diskussion über die Ursachen und Konsequenzen dieser erheblichen finanziellen Unterdeckung hat bislang nicht stattgefunden.

Unsere Fraktion begründet ihre Änderungsanträge insbesondere mit dem Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 8. Mai 2023, in dem der Doppelhaushalt 2023/ 2024 des Landkreises Leipzig nur unter Auflagen genehmigt wurde. In diesem Bescheid heißt es u. a., dass der Landkreis Leipzig durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen hat, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum vorliegen. Der Landkreis wurde daher aufgefordert, geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen und zu ergreifen. Ebenso wurde eine Prüfung angemahnt, ob die Inanspruchnahme von Finanzmitteln für nicht zwingend notwendige Ausgaben gesperrt werden kann.

Vor diesem Hintergrund fordern wir eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den nachfolgend genannten Änderungsanträgen:

Zusammenfassung der Änderungsanträge:

  • Kreditaufnahme: Begrenzung der Kreditaufnahme für Investitionen im Jahr 2025 auf 2.700.000 €.

 

  • Verpflichtungsermächtigungen, welche künftige Haushaltsjahre belasten: Deckelung auf jeweils 2.500.000 € für die Jahre 2025 und 2026.

 

  • Kassenkredite: Höchstbetrag für die Jahre 2025 und 2026 auf jeweils 50.000.000 € festlegen.

 

  • Kreisumlage: Festschreibung des Hebesatzes für 2026 auf dem Niveau von 2025 (34,50 %).

 

  • Zuschüsse für Asylbewerberleistungen: Reduzierung auf jeweils 1.500.000 € pro Haushaltsjahr.

 

  • Personalstellen: Anpassung und teilweise Reduzierung in verschiedenen Produktgruppen, z. B. Statusangelegenheiten für Geflüchtete, Tierseuchenbekämpfung/ Tierschutz und Organisation/ Personal.

 

  • Freiwilligkeitsleistungen: Streichung bzw. Reduzierung von Zuschüssen an Organisationen und Projekte wie den Sächsischen Landkreistag, die Europäische Metropolregion, Invest Region Leipzig GmbH oder das Integrierte Klimaschutzkonzept.

 

  • Zuschüsse nach Maßgabe des Haushaltes: Teilweise Reduktion der Mittel u. a. für Kreisergänzungsbibliothek, Schuldnerberatung und Schulsozialarbeit, mit der Bereitschaft zu Kompromissen im Rahmen der Haushaltsdebatte.

Im Rahmen der Kreistagssitzung am 30. April 2025 signalisiert die AfD-Kreistagsfraktion Bereitschaft zu Kompromissen. So erscheint etwa die Beibehaltung des Zuschusses für die Schulsozialarbeit in Höhe von 640.000 € denkbar, sofern entsprechende Umschichtungen aus anderen Positionen (vgl. Änderungsanträge Nr. 9 bis 15) erfolgen.

Die finanzielle Lage des Landkreises Leipzig ist bereits jetzt als strukturell defizitär zu bewerten. Eine nachhaltige Planung ist angesichts der ungewissen künftigen Finanzmittel von Bund und Land nicht möglich. Die derzeit vorliegende Haushaltsplanung berücksichtigt aus Sicht unserer Fraktion die Anforderungen an eine Haushaltskonsolidierung nicht in ausreichendem Maße. Notwendige Sparmaßnahmen, insbesondere bei nicht unabdingbaren Ausgaben, werden nicht in angemessener Form umgesetzt.

Die AfD-Kreistagsfraktion sieht sich in der Verantwortung, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Leipzig zu vertreten. Grundlage dafür bildet unter anderem unser Kommunalwahlprogramm. Ein haushaltsrechtlich verantwortungsvoller und sparsamer Umgang mit öffentlichen Mitteln ist dabei oberstes Gebot – insbesondere in Zeiten stark eingeschränkter finanzieller Handlungsspielräume. Diese Herausforderung betrifft jedoch nicht nur unsere Fraktion, sondern stellt auch an den Landrat besondere Anforderungen hinsichtlich Steuerung und Prioritätensetzung.“

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de

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