Während in den USA von höchster Stelle die Aufarbeitung des Corona-Unrechts vorangetrieben wird (1), sieht es in Deutschland ganz anders aus.
Den Eilantrag eines Presseverlages zur Offenlegung der Erkenntnisse des BND über den Corona-Ursprung wies das Bundesverwaltungsgericht ab.
„Der BND hat plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen können“, beschlossen die Richter.
Weiter betonte das Bundesverwaltungsgericht, eine Auskunft könne auch in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht „erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China und damit auf auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland haben“. (2)
(1) https://www.whitehouse.gov/lab-leak-true-origins-of-covid-19/
(2) https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bundesverwaltungsgericht-bnd-muss-erkenntnisse-ueber-corona-ursprung-nicht-offenlegen-a5111877.html
Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!