Nachgefragt! Die Antworten!

Mittlerweile hat mich die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Einzelfrage zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erreicht.
Frage Nr. 6/427:
Kann die Bundesregierung konkret benennen, welche Projektinhalte oder Organisationsformen als unvereinbar mit dem Programm „Demokratie leben!“ erscheinen
den-pruefstand/), und welche Handhabe hat sie dabei, Mittel bei Zweifeln zurückzufordern oder Mittelbescheide zu widerrufen?
Antwort der Bundesregierung:
Nach der Förderrichtlinie können im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ausschließlich juristische Personen des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die gemeinnützige Ziele verfolgen, Zuwendungsempfänger sein.
Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ ist, dass Zuwendungsempfänger Gewähr für eine der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit bieten (vgl. Ziff. III Abs. 4 der
Förderrichtlinie „Demokratie leben!“).
Jeder Zuwendungsbescheid enthält eine rechtlich verbindliche Auflage, nach der der
jeweilige Zuwendungsempfänger die erhaltenen Mittel zweckgebunden und nur
entsprechend der geltenden Förderrichtlinie verwenden darf. Darüber hinaus wird in
einem zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgestimmten, gesonderten Begleitschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fördermittel nicht an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder Personen gelangen dürfen. Dieses Begleitschreiben ist Bestandteil des jeweiligen Zuwendungsbescheids.
Innerhalb dieses zuwendungsrechtlichen Rahmens prüfen die zuständigen Bewilligungs-
behörden während und nach Abschluss der Förderung die zweckentsprechende Mittelverwendung.
Bei festgestellten Verstößen findet das zuwendungsrechtliche Sanktionsinstrumentarium der Bundeshaushaltsordnung und des Verwaltungsverfahrensgesetzes Anwendung.

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de

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