Rentenversicherung mit Mütterrente III technisch überfordert

Berlin, 20. August 2025. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/1118) räumt die Bundesregierung ein: Die Mütterrente III kann technisch frühestens 2028 ausgezahlt werden, obwohl das Gesetz ab 2027 gilt. Zwar werden die Ansprüche nachgezahlt, doch Millionen Frauen müssen mindestens ein Jahr länger warten. Rund 280.000 Mütter in der Grundsicherung haben zudem keinen Vorteil, da die Mütterrente vollständig angerechnet wird. Dazu erklärt die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Ulrike Schielke-Ziesing:

„Die Mütterrente III ist ein richtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit. Entscheidend ist aber, dass sie auch rechtzeitig und vollständig bei den Frauen ankommt. Eine Umsetzung erst 2028 ist nicht akzeptabel – die Rentenversicherung muss so modernisiert werden, dass Reformen pünktlich umgesetzt werden können. Zudem ist es ein politischer Fehler, dass Mütter in der Grundsicherung von der Mütterrente gar nichts haben, weil sie vollständig angerechnet wird. Wer Vertrauen schaffen will, muss die Rentenversicherung digital fit für die Zukunft machen und dafür sorgen, dass Verbesserungen tatsächlich bei allen Betroffenen ankommen.“

Quelle: afdbundestag.de

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