Bekanntmachung der AfD-Kreistagsfraktion im Landkreis Leipzig

Blanker Irrsinn: 500.000 Euro für Möblierung von Flüchtlingswohnungen!

Aufgrund der leeren Haushaltskassen im Landkreis und im Freistaat wollte die AfD-Kreistagsfraktion wissen, wie hoch die Summe zur Unterstützung der Wohnungseinrichtung im Jahr 2024 für Flüchtlinge/Asylbewerber im Landkreis waren.

Der Landkreis hat im Jahr 2024 insgesamt 537.481,84 Euro für die Ausstattung von Wohnungen im Rahmen der dezentralen Unterbringung von Geflüchteten und ukrainische Kriegsvertriebenen aufgewendet.

Es seien Anspruchsberechtigte im Bürgergeldbezug, im Leistungsbezug nach SGB XII oder im Einzelfall auch nach Asylbewerberleistungsgesetz, so die Landkreisverwaltung. Auf Antrag würden pauschale Zuschüsse zur Erstausstattung von direkt angemieteten Wohnungen gezahlt.

Die Aufwendungen seien reine Kreismittel, die im Rahmen des Erstattungsverfahrens auf Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes gegenüber dem Freistaat Sachsen geltend gemacht werden können. Die Refinanzierung liege hier bei 90 %.

Dieses Kosten muss der Steuerzahler übernehmen. Eine halbe Million Euro die beispielweise in den Rettungsdienst/Brandschutz bzw. der Feuerwehrausstattungen fließen könnten.

Es ist daher dringend notwendig, Prioritäten neu zu setzen. Wir forderten zur Haushaltsdebatte die Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerbern im Landkreis in zentralen Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte – GUs) und nicht in

dezentralen Einrichtungen (Wohnungen).

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de

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