Bekanntmachung der AfD-Kreistagsfraktion: Rechnungsprüfungsamt attestiert dem Landkreis instabile Haushaltslage
Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Wurzen hat den Landkreis Leipzig in den Haushaltsjahren 2013 bis 2021 geprüft und Sachverhalte für den Planungszeitraum der Jahre 2022 bis 2025 einbezogen. Demnach decken die Erträge die Aufwendungen bereits seit den Haushaltsjahren 2020 und 2021 nicht mehr. Der Jahresabschuss für 2020, ist der letzte, der im Kreistag festgestellt wurde.
Für den Planungszeitraum 2022 bis 2025 wurden die haushaltswirtschaftlichen Risiken im Prüfbericht offiziell dahingehend identifiziert, dass der Landkreis für den gesamten Planungszeitraum keine Erwirtschaftung von Nettoinvestitionsmitteln prognostiziere und ab dem Haushaltsjahr 2022 nicht mehr in der Lage sein werde, aus dem Zahlungsmittelsaldo der laufenden Verwaltungstätigkeit seine Kreditverpflichtungen zu decken. Der Bericht setzt fort, dass sich die Schuldendienstfähigkeit I im gesamten Planungszeitraum zunehmend verschlechtern werde und ab dem Planjahr 2024 käme dann verschlechternd hinzu, dass die Schuldendienstfähigkeit II nicht mehr gegeben sei. Selbst mögliche Ersatzdeckungsmittel würden dann nicht mehr ausreichen, um die ordentlichen Kreditverbindlichkeiten zu bedienen. Das Frühwarnsystem des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (Stand 12.08.2024) klassifiziert den Landkreis mit einer instabilen Haushaltslage.
Das Haushaltsjahr 2025 wird im Landkreis mutmaßlich mit einem Minus von über 32 Mio. Euro im Ergebnishaushalt abschließen. Hinzu kommt ein erst kürzlich bekannt gewordenes zusätzliches Defizit von rund 9,5 Mio. Euro im Bereich der Jugendhilfe für das Jahr 2024. Dieses wird im Jahr 2025 mutmaßlich auf minus 12 Mio. Euro anwachsen.
In Anbetracht der instabilen Haushaltslage des Landkreises fordern wir als AfD-Kreistagsfraktion daher von der Verwaltung: Noch mehr Anstrengung bei der Konsolidierung im Ausgabenmanagement sowie sichtbare Erfolge im Ertragsmanagement. Damit einhergehend muss auch der Wille verbunden sein, freiwillige und beeinflussbare Kosten einer kritischeren Prüfung zu unterziehen.
Wir als Kreisräte im Kreistag vertreten auch die Steuerzahler im Landkreis. Und die Steuerzahler erwarten nicht weniger als einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Steuern und Abgaben, auch von der Verwaltung vor Ort und auch von uns Kreisräten!
Quelle: Kreistag vom 10.09.2025, Anlage zur I-2025/007 – StRPrA Wurzen, Bericht vom 18.03.2025 – Überörtliche Prüfung des Landkreises Leipzig (Hj. 2013 bis 2021) – gemäß §64 Satz 3 SächsLKrO i. V. m. §109 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO
Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de
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