Genderfantasien des BSH gefährden Sicherheit im Schiffsverkehr
Berlin, 5. Februar 2026. Zum heutigen Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg bei dem das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine Angestellte zunächst abgemahnt und dann gekündigt hatte, weil die Betroffene ein Dokument gemäß den Regeln des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit verfassen wollte, welches die von den Disziplinarvorgesetzten verlangten Gender- und Paarformen eben nicht kennt, teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Alexis Giersch mit:
„Gerade das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sollte Seemännische Vorschriften nicht unnötig verkomplizieren, sonst leidet die Sicherheit auf hoher See oder auch bei der Binnenschifffahrt. Oder um es mit den Worten der Klägerin zu sagen: ,Allein seine Funktion steht im Vordergrund.‘ Gendern ist hier unangebracht, weil es vom Aufgabengebiet ablenkt.“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Bochmann erklärt:
„Die Bundesregierung hat, unabhängig vom heutigen Verfahrensausgang die gefährliche Unkenntlichmachung der Deutschen Sprache durch das sogenannte Gendern, trotz der Warnungen der AfD-Fraktion, weiter uneingeschränkt gewähren lassen. Der Minister führt das Totalversagen der Ampel, in dieser Sache fort. Ist das noch Unfähigkeit oder bereits Vorsatz? Eine Regierung, die nicht in der Lage ist, wenigstens die Verkehrssicherheit vor ideologiegetriebene Genderphantastereien zu stellen, sollte die Konsequenzen ziehen und zurücktreten.“
Quelle: afdbundestag.de





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