Bekanntmachung der AfD-Kreistagsfraktion: Darlehen des Landkreises Leipzig

Eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 21/1871) zur Vergabe von Darlehen durch die Agenturen für Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an Bürgergeldempfänger und Arbeitssuchende nahm die AfD-Kreistagsfraktion im Landkreis Leipzig zum Anlass, eine entsprechende Anfrage an die Landkreisverwaltung zu richten.

Der Landkreis Leipzig ist Träger des Kommunalen Jobcenters im Landkreis und rechnet die Verwaltungskosten für die Umsetzung des SGB II gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ab. Für das Haushaltsjahr 2024 beliefen sich diese Verwaltungskosten auf rund 16 Millionen Euro. Der vom Landkreis zu tragende Eigenanteil betrug hierbei etwa 3 Millionen Euro.

Nicht durch den Bund erstattet werden hingegen Darlehen, die durch den Landkreis Leipzig an Bürgergeldempfänger und Arbeitssuchende gewährt werden. Nach Auskunft der Landkreisverwaltung gewährte das Kommunale Jobcenter im Jahr 2025 Darlehen insbesondere für Kosten der Unterkunft und Heizung, für die Wohnungsbeschaffung (insbesondere Mietkautionen und Genossenschaftsanteile) sowie zur Begleichung von Mietschulden.

Die Landkreisverwaltung informierte die Kreisräte hierzu umfassend. Der überwiegende Teil der Darlehensmittel entfiel auf die Kosten der Wohnungsbeschaffung. Insgesamt wurden an 411 Bedarfsgemeinschaften rund 338.000 Euro aus dem Haushalt des Landkreises ausgezahlt.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage verweist die AfD-Kreistagsfraktion auf den derzeit notwendigen Überbrückungskredit in Höhe von 90 Millionen Euro, der erforderlich wurde, da die monatlichen Ausgaben die Einnahmen deutlich übersteigen.

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de

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