„Grundsicherungsgeld“ wird genauso scheitern wie das Bürgergeld

Berlin, 5. März 2026. Union und SPD haben die Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Nach Darstellung der Bundesregierung soll damit die Vermittlung in Arbeit gestärkt und die Mitwirkungspflichten von Leistungsbeziehern erhöht werden. Hintergrund sind unter anderem steigende Arbeitslosenzahlen sowie eine zunehmende Langzeitarbeitslosigkeit bei gleichzeitig bestehenden Fachkräfteengpässen. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, teilt dazu mit:

„Union und SPD verkaufen diese Reform als großen Neustart der Grundsicherung. In Wahrheit handelt es sich um eine kosmetische Korrektur eines gescheiterten Systems. Das sogenannte Grundsicherungsgeld wird deshalb genauso scheitern wie das Bürgergeld – auch weil die Bundesregierung eines der Kernprobleme komplett ausblendet: die massive Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Die AfD-Fraktion hat mit ihrem Antrag ,Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld‘ (BT-Drs. 21/3605) einen klaren Gegenentwurf vorgelegt. Dazu gehören unter anderem eine verpflichtende Bürgerarbeit nach sechs Monaten Leistungsbezug sowie klare Regeln beim Zugang zum Sozialstaat. Bürgergeld sollte grundsätzlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten sein; für Ausländer darf ein Anspruch erst nach langjähriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entstehen. Zudem fordern wir eine konsequente Ausrichtung der Jobcenter auf die schnelle Vermittlung in Arbeit statt auf die dauerhafte Verwaltung von Leistungsbeziehern. Nur wenn Arbeit wieder im Mittelpunkt steht und Fehlanreize im Sozialstaat konsequent beseitigt werden, kann die Grundsicherung dauerhaft funktionieren und gesellschaftliche Akzeptanz finden.“

Quelle: afdbundestag.de

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