Feindliche Übernahme der Commerzbank verhindern
Berlin, 16. März 2026. Seit Herbst 2024 forcierte die italienische Bank Unicredit damals noch mit „Hilfe“ der links-liberalen Bundesregierung eine feindliche Übernahme der Commerzbank. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte letztes Jahr der italienischen Ministerpräsidentin Georgia Meloni mitgeteilt, dass die Bundesregierung dies ablehnt. Trotz dessen hat die Unicredit laut Presseberichten heute ein Übernahmeangebot mit einem Umtauschkurs von 30,8 Euro je Commerzbank-Aktie vorgelegt, das den Commerzbankeigentümern offiziell Anfang Mai 2026 mit einer Angebotsfrist von vier Wochen vorgelegt werden soll. Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, teilt dazu mit:
„Sollte die UniCredit die Commerzbank tatsächlich übernehmen, könnte die italienische Regierung nach italienischem Recht ins operative Geschäft der Commerzbank eingreifen. Da die Commerzbank unter anderem in die Finanzierung sicherheitsrelevanter Industrien eingebunden ist, wäre dies – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen – ein Risiko für die nationale Sicherheit Deutschlands und Europas. Darüber hinaus stellt die Übernahme der Commerzbank durch die Italiener eine <https://afd-gottschalk.de/pressemeldungen/2024/10/kay-gottschalk-neue-too-b ig-to-fail-bank-verhindern/> Gefahr für die deutsche Einlagensicherung dar und das vor dem Hintergrund, dass Finanzexperten, so zum Beispiel der Finanzstabilitätsrat, seit Monaten – und nun durch den außer Kontrolle geratenen Iran-Krieg erst recht – eine Finanzkrise 2.0 mit potenziell enorm destruktiven Auswirkungen auf den europäischen Finanzsektor erwarten. Die AfD-Fraktion wiederholt daher nochmals ihre <https://afdbundestag.de/commerzbank-mittlerweile-frage-der-nationalen-siche rheit/> Forderung vom November 2025 an Friedrich Merz und seinen Stellvertreter, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, die Commerzbank folgerichtig zur kritischen Infrastruktur zu erklären, sodass die feindliche Übernahme einer sektorübergreifenden Prüfung nach den Paragraphen 55 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unterzogen und von der Bundesregierung ,zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit‘ abgewendet werden kann.“
Quelle: afdbundestag.de





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