Unser Redebeitrag zur Aktualisierung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,
sehr geehrte Gäste,

gemäß der BV-2025/001 „Kosten der Unterkunft“ sollen diese um
mindestens 5,25% und in der Spitze bis zu 24,58 % angehoben werden.
Zu den KdU ergab eine Kreisräteanfrage, dass die Gesamtkosten aus den
Zahlungen des KJC und dem Sozialamt im Jahr 2023 – eine Höhe von 40
Mio. Euro erreichten.
Wenn nun der Mietzuschuss mutmaßlich im Durchschnitt um ca. 15 %
ansteigt, dann hat der Steuerzahler im Jahr 2025 einen Betrag von ca. 46
Mio. Euro zu zahlen und davon verbleiben beim Landkreis 12,7 Mio. €, dies
ist zum jetzigen Zeitpunkt ein nicht gerechtfertigter Vorgriff auf den noch zu
beschließenden Haushalt.

Des Weiteren sehen wir eine Ungerechtigkeit gegenüber den nicht
anspruchsberechtigten Arbeitnehmern im Mindestlohnsektor. Diese haben
bereits mit einer hohen Abgabenlast und Inflationsauswirkungen zu kämpfen
und müssen jegliche Steigerungen der Bruttokaltmieten zu 100 % eigen-
ständig kompensieren, sei es durch Einschränkungen in der persönlichen
Lebensführung oder mit Hilfe eines Zweit- oder Drittjobs. Aus unserer Sicht
geht somit jeglicher Anreiz verloren, einer Beschäftigung nachzugehen.
Wir werden als AfD-Fraktion daher dem Antrag nicht zustimmen.

Vielen Dank!

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de

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