Nachgefragt!

Kürzlich habe ich bei der Bundesregierung die vier folgenden schriftlichen Einzelfragen eingereicht. Wir können auf die Beantwortung gespannt sein!
Beabsichtigt die Bundesregierung das Anliegen, Angler in § 2 Abs. 4 Nr. 3 StVO aufzunehmen (https://www.blinker.de/…/frei-fuer…/) aufzugreifen – gegebenenfalls im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens oder durch eine Gesetzesänderung – und damit die rechtliche Anpassung zu ermöglichen und wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums?
Welche Auffassung von Zivilgesellschaft und ihrer Rolle in demokratischen Diskurs- und Protestformen liegt der Äußerung von Bundesministerin Karin Prien zugrunde, wonach „die Straße vorrangig der Zivilgesellschaft“ gehöre (https://x.com/prienkarin/status/1935638509924106284?s=46…) und inwiefern schließt dieses Verständnis die Teilnahme von Regierungsmitgliedern an gesellschaftlich relevanten Demonstrationen – etwa zum Schutz ungeborenen Lebens – aus?
Kann die Bundesregierung konkret benennen, welche Projektinhalte oder Organisationsformen als unvereinbar mit dem Programm „Demokratie leben“ erscheinen (https://www.juedische-allgemeine.de/…/karin-prien…/) und welche Handhabe hat sie dabei, Mittel bei Zweifeln zurückzufordern oder Mittelbescheide zu widerrufen?
Wie gedenkt die Bundesregierung in angemessener Weise sicherzustellen, dass Vorhaben wie die Digitalisierung der Verwaltung und die Modernisierung des Staates trotz eines bislang ausbleibenden Etats für das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung wirksam vorangetrieben werden können?

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de

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