Jörg Dornau fragt nach: Gesamter Tierbestand eines Rassegeflügelzüchters gekeult

Dornau fragt nach:
Im Grimmaer Ortsteil Köllmichen wurde das Vogelpest-Virus nachgewiesen und der gesamte Tierbestand eines renommierten Rassegeflügelzüchters gekeult. Das Virus brach nach Presseangaben in einem Putenbestand aus. Trotzdem wurden auch die davon räumlich getrennten Bestände von Hühnern, Enten sowie Tauben und Graupapageien, aus denen bundes- und europaweite Rassegeflügel-Zuchterfolge hervorgingen, am 1. März komplett gekeult. Der betroffene Züchter hatte noch per Eilantrag versucht, diese Bestände zu schützen, da bei diesen Beständen der Vogelgrippe-Virus nicht nachgewiesen wurde.
Dazu habe ich einige Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie viele Tiere welcher Arten wurden bei der in der Vorbemerkung genannten Maßnahme getötet?
2. Welche amtliche(n) Stelle(n) hat/haben wann und aus welchen Gründen die Keulung des Komplettbestandes veranlasst und weshalb wurden die nicht beprobten und isolierten Zuchtbestände gekeult?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Maßnahme veranlasst und welche Ausnahmetatbestände existieren, die eine Tötung des Gesamtbestandes verhindern hätten können?
4. Wurden Ausnahmemöglichkeiten seitens des Züchters geltend gemacht und wenn ja, welche und warum wurden diese nicht berücksichtigt?
5. Welcher materielle Schaden ist dem Züchter entstanden und in welcher Höhe wird dieser nach Kenntnis der Staatsregierung entschädigt?
Über die Antwort werde ich an gleicher Stelle informieren.

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de

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