Edgar Naujok: Nachgefragt – schriftliche Einzelfrage Nr. 2/308
„Hat die Bundesregierung die Einschätzung zur Kenntnis genommen, dass sie sich mit der Weigerung, die Akten zu Nord Stream 2 herauszugeben, gegen die bisherige Rechtsprechung stellt (www.bild.de/leben-wissen/mein-recht-verbraucherportal/ostsee-pipeline-nord-stream-2-kanzleramt-verweigert-akteneinsicht- 67a0dbb508bc756e749d591b), und ist die Bundesregierung bestrebt, in diesem Fall öffentliche Transparenz herzustellen, und wenn ja, wann?“
Antwort der Bundesregierung:
„Presseberichterstattung kommentiert die Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung nimmt ferner grundsätzlich keine Stellung zu laufenden Verwaltungsverfahren.“
Euer Edgar Naujok
Mitglied des Deutschen Bundestages/ direkt gewählt im Landkreis Leipzig
Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de
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