Bekanntmachung der AfD-Kreistagsfraktion – Explodierende Sozialkosten: 9 Mio. Euro für Unterhaltsvorschuss (nach UVG)
Der Landkreis Leipzig geht vielfach mit Millionenbeträgen in Vorleistung, beispielsweise für die Unterbringung von Geflüchteten, bei den Betriebskosten für den ÖPNV, für die Volkshochschulen und Musikschulen und im erheblichen Umfang auch beim Thema Unterhaltsvorschuss.
Die Unterhaltsleistung stellt nach dem Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) eine besondere Sozialleistung für Kinder und ihre alleinerziehenden Elternteile dar. Für jedes minderjährige Kind in Deutschland, das keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt in der Höhe des Unterhaltsvorschusses erhält, wird der Mindestunterhalt mittels des Unterhaltsvorschusses durch den Landkreis sichergestellt.
Die AfD-Kreistagsfraktion wollte von der Kreisverwaltung wissen, welche Ausgaben und Einnahmen für das Haushaltsjahr 2024 entstanden sind. Im Jahr 2024 seien insgesamt 9.328.811,21 EUR für 2.560 Kinder und Jugendliche als Vorleistung aufgewendet worden. Davon tragen später der Bund 40% und 30% die Landesregierung. Die restlichen 30% musste der Landkreis u.a. über die Kreisumlage erwirtschaften, im Jahr 2024 belief sich dieser Betrag auf ca. 2,8 Mio. EUR.
Dem gegenüber standen lediglich Einnahmen in Höhe von 876 TEUR, weil von den 1.461.068,16 EUR vereinnahmten Rückgriffen 40% wieder an den Freistaat Sachsen bzw. den Bund abgeführt werden müssen.
Im Jahresbericht 2025 des Sächsischen Rechnungshofs – Band I wird dazu wie folgt ausgeführt, Zitat: „Die im Jahr 2017 durchgeführte Reform des UhVorschG erhöhte die Anzahl der leistungsberechtigten Kinder. Im Freistaat Sachsen stieg deren Zahl von 18.783 im Jahr 2016 auf 32.087 im Jahr 2022, d. h. um 71 % an. Entsprechend entwickelten sich auch die Gesamtauszahlungen für den Unterhaltsvorschuss. Das Volumen stieg von rd. 36,0 Mio. € im Jahr 2016 auf rd. 91,4 Mio. € im Jahr 2022. Unter Abzug der Einnahmen aus dem Rückgriff erhöhten sich die von den Landkreisen zu finanzierenden Auszahlungen von 5,5 Mio. € (2016) auf 16,1 Mio. € (2022) deutlich.“.
Die CDU-geführten Bundes -und Landesregierungen machen sich wieder einen schlanken Fuß und lassen die Landkreise im Regen stehen. Bereits im Jahr 2019 hatten mehrere Landkreise in Sachsen-Anhalt versucht, die Landesregierung stärker zu beteiligen, leider ohne Erfolg. Der Landrat des Landkreises Leipzig muss und kann hier als Präsident des Sächsischen Landkreistages gegensteuern und die erforderlichen Weichen stellen, wozu wir ihn ausdrücklich auffordern!
Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de





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