Gegenüber DDR-Flüchtlingen gemachte Zusagen einhalten
Berlin, 4. Dezember 2025. Die Petition der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge ist seit ihrer Eingabe im März 2018 ohne Abschluss und ohne politische Wirkung. DDR-Flüchtlinge erhielten bis zur „Wende“ nach dem sog. Fremdrentengesetz (FRG) Rentenansprüche, als hätten sie ihr gesamtes Arbeitsleben in Westdeutschland verbracht. Nach der Wiedervereinigung wurde dies revidiert und es gilt für alle Arbeitnehmer mit DDR-Arbeitszeiten das RÜG (Rentenüberleitungsgesetz), wodurch sich Rentenansprüche nun nach dem tatsächlich in der DDR erwirtschafteten Arbeitseinkommen richten. „Vertrauensschutz“ genießen nur DDR-Flüchtlinge, die zum Zeitpunkt der Wende mindestens 55 Jahre alt waren. Der petitionspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Manfred Schiller, erklärt anlässlich eines Fachgesprächs, das auf Einladung der SED-Opferbeauftragten am 4. Dezember im Bundestag mit Betroffenen stattfand:
„Für diese Gruppe wurden vor 1990 klare Zusagen gemacht. Gleichzeitig sehen wir: Spätaussiedler und andere durch das FRG begünstigte Personen behalten ihre Ansprüche bis heute. Nur DDR-Flüchtlinge, die aus einem Unrechtsstaat geflohen sind, verlieren ihre damals zugesicherte Rente. Die AfD-Fraktion fordert eindringlich die umgehende Rückkehr zur Bewertung nach dem FRG und unterstützt mit Nachdruck diese Petition.“ Die AfD-Bundestagsfraktion hat dazu bereits in der vergangenen Legislatur einen entsprechenden Antrag (BT-Drs. 20/6816) in den Bundestag eingebracht.
Quelle: afdbundestag.de





Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!