Bekanntmachung der AfD-Kreistagsfraktion – Aufklärungsbedarf: Der Landkreis Leipzig verlängert Betreiberverträge

Der Landkreis Leipzig verlängerte in den vergangenen Monaten einige Betreiberverträge für die vorhandenen Flüchtlingsunterkünfte unter Bezugnahme auf das vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte Rundschreiben vom 09.01.2024 um die Hälfte der Vertragslaufzeit und mit Unterstützung der Kommunen. Das ergab eine Antwort auf eine Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion. Wir haben gefragt, weil der Landkreis für die Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerbern zuständig ist. Gemäß dem Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz soll die Unterbringung in zentralen Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte) erfolgen.

Im Landkreis Leipzig stehen in den Gemeinschaftsunterkünften (GU) ca. 1.000 Plätze im Jahr 2026 zur Verfügung. Dennoch laufen für die dezentrale Unterbringung ca. 58 Verträge zwischen der Kreisverwaltung und Vermietern von Wohnungen. Ab nächstem Jahr wird es nur noch acht Betreiberverträge geben, da zum 31.10.2025 die GU in Borsdorf und zum 31.12.2025 die GU in Regis-Breitingen schließen, so die Kreisverwaltung. Des Weiteren informierte der Bau- und Vergabeausschuss wie folgt: „Die Anzahl der durch den Landkreis untergebrachten Personen wird sich auf einer Höhe von ca. 2.000 Personen einpegeln. Aufgrund der Aussagen der Landesdirektion sowie den Erfahrungswerten der Unterbringungsbehörde im Landkreis Leipzig erscheint für den Zeitraum 3. Quartal 2025 bis 1. Quartal 2026 das Vorhalten von rund 2.400 Plätzen zur zentralen und dezentralen Unterbringung von in den Landkreis zugewiesenen Menschen erforderlich.“

Für die Aufwendungen von 2.000 Personen prognostiziert der Landkreis für das Jahr 2026 Kosten in Höhe von 11.670 EUR pro Person und Jahr und einem Eigenanteil in Höhe von ca. 32 %. Somit müssen ca. 23 Mio. EUR aus dem Haushalt bereitgestellt werden und davon werden 7,5 Mio. EUR voraussichtlich nicht von der Landesregierung erstattet.

Mit Bekanntgabe der Aufwendungen für die Unterbringung von Geflüchteten wurde gleichzeitig im Bereich der Jugendhilfe eine Haushaltssperre verhängt. Das Geld in der Jugendhilfe fehlt in allen Bereichen. In der Kreistagssitzung am 26.11.2025 wurde für die Zustimmung von überplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 12 Mio. EUR geworben. Davon sind ca. 6,2 Mio. EUR ungedeckt und sollen über Kassenkredite finanziert werden. Die AfD-Kreistagsfraktion hat sich zur Beschlussvorlage enthalten, weil der Landkreis im Ergebnishaushalt für das Jahr 2025 ein Defizit von 37 Mio. EUR vollziehen wird.

Die Verlängerung der Betreiberverträge mit Kosten in Millionenhöhe musste dank Rundschreiben aus dem Wirtschaftsministerium von den Kreisräten nicht beschlossen werden. Im Bereich der Jugendhilfe dagegen lassen die gesetzgebende Bundesregierung, der beschließende Bundestag und Bundesrat die Verwaltung und die Kreisräte mit der Verantwortung für die stetig steigenden Kosten und der Wahrung des sozialen Friedens allein.

 

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de

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