Bürgergeld-Urteil macht den Sozialstaat zum Reisesponsor
Berlin, 10. April 2026. Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Bürgergeldempfänger seine Leistungen auch bei einem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt weiterhin beziehen kann. Im konkreten Fall hielt sich ein 58-jähriger Mann drei Monate in Portugal auf und erhielt dennoch Bürgergeld, da sein „gewöhnlicher Aufenthalt“ weiterhin in Deutschland gesehen wurde und er erreichbar blieb. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, erklärt dazu:
„Dieses Urteil ist ein fatales Signal. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, muss dem Arbeitsmarkt in Deutschland zur Verfügung stehen – nicht am Strand in Portugal. Wenn selbst monatelange Auslandsaufenthalte keine Konsequenzen mehr haben, wird das Grundsicherungsgeld endgültig zum bedingungslosen Grundeinkommen durch die Hintertür. Als AfD-Fraktion fordern wir klare und verbindliche Regeln: Sozialleistungen darf nur erhalten, wer sich auch tatsächlich in Deutschland aufhält und dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht. Digitale Erreichbarkeit reicht nicht aus, um die Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Wir haben mit unserem Antrag ,Soziale Mindestsicherung effektiv organisieren – Bürgergeld auf Arbeitsvermittlung fokussieren‘ (BT-Drs. 20/10609) sowie weiteren Initiativen zur Neuausrichtung der Jobcenter konkrete Vorschläge vorgelegt. Ziel ist ein System, das fördert, aber auch konsequent fordert. Der Sozialstaat darf kein Selbstbedienungsladen oder Reisebegleiter sein, sondern eine Hilfe in echter Not. Wer Hilfe bekommt, muss alles dafür tun, diese Hilfe schnellstmöglich überflüssig zu machen.“
Quelle: afdbundestag.de





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