Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
Berlin, 03. Juni 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur sofortigen Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eingebracht. Wir sehen in diesem Gesetz massive bürokratische Belastungen und Handelshemmnisse, die den internationalen Wettbewerb unserer Unternehmen stark beeinträchtigen. Das LkSG verpflichtet Unternehmen, weitreichende Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte in ihren Lieferketten zu übernehmen, was insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen untragbar ist.
Wir argumentieren, dass die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und die Durchsetzung von Gesetzen nicht auf die Unternehmen ausgelagert werden darf, sondern in die Hände der Staaten gehört. Zudem hat die letzte Bundesregierung die Schädlichkeit des LkSG erkannt, jedoch die Abschaffung verzögert. Die neue Bundesregierung hat sich ebenfalls zur Abschaffung verpflichtet. Unser Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die deutschen Unternehmen zu entlasten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die notwendige Diversifizierung der Lieferketten zu ermöglichen, um die deutsche Wirtschaft zu schützen.
Quelle: afdbundestag.de
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