Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages: Einführung einer Liste der ordnungsrufwürdigen Äußerungen, Begriffe und Handlungen zur Herstellung umfassender Transparenz

Berlin, 14. Oktober 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag hat einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingebracht, um die Transparenz und Rechtsicherheit im Parlament zu erhöhen. Der bestehende § 36 der Geschäftsordnung erlaubt dem Präsidenten des Deutschen Bundestages ein weites Ermessen bei der Erteilung von Ordnungsrufen, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Abgeordnete können nicht vorhersehen, welche Äußerungen als ordnungswidrig gelten, was ihre freie Mandatsausübung gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes beeinträchtigt. Wir fordern daher die Einführung einer Liste, die regelmäßig verwendete ordnungsrufwürdige Begriffe und Äußerungen auflistet. Dies soll die Gleichbehandlung aller Fraktionen sicherstellen und die Transparenz erhöhen, da die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, dass Ordnungsrufe in der Praxis oft ungleich verteilt sind. Unsere Initiative zielt darauf ab, den offenen Diskurs im Bundestag zu fördern und das Vertrauen in die Sitzungsleitung zu stärken. Wir glauben, dass dies zu einer fairen und transparenten Debattenkultur beitragen wird.

Zum Antrag

Quelle: afdbundestag.de

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