Edgar Naujok: Gesinnungsstaat Sachsen? Beamte wegen AfD-Mitgliedschaft nicht inkriminieren!
Was derzeit aus Sachsen bekannt wird, ist ein alarmierendes Signal für jeden, dem unser Rechtsstaat am Herzen liegt:
Ein neuer Leitfaden der Staatsregierung eröffnet die Möglichkeit, Beamte aufgrund ihrer politischen Haltung ins Visier zu nehmen und das insbesondere auch wegen einer Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland. Offiziell heißt es zwar, die bloße Mitgliedschaft reiche nicht aus. Doch schon „öffentliche Unterstützung“ oder Engagement können genügen, um disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Und das ist brandgefährlich!
Denn in der Praxis bedeutet das konkret: Beamte sollen bei politischem Engagement Angst vor beruflichen Konsequenzen haben. Wer kandidiert, wer sich äußert, wer widerspricht, gerät hier dann schnell ins Fadenkreuz und jedes AfD-Mitglied im öffentlichen Dienst wird damit quasi inkriminiert.
Ein Staat, der so handelt, entfernt sich vom Prinzip der freiheitlichen Demokratie und nähert sich einem Gesinnungssystem an, in dem nicht mehr das Verhalten, sondern die Haltung bewertet wird. Das gilt es klar zu verurteilen! Meinungsfreiheit sowie das passive Wahlrecht müssen für alle gelten – auch und gerade für Beamte!
Ihr Edgar Naujok
Mitglied des Deutschen Bundestages/direkt gewählt im Landkreis Leipzig

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de




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