Landrat verfängt sich in Widersprüchen beim Umgang mit Asylbewerbern

Im März 2025 beantragte die AfD-Kreistagsfraktion eine Beschlussvorlage zur Schaffung von gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber auf die kommende Kreistagssitzung zu setzen. Die Arbeitsgelegenheiten sollten beispielweise in dem kreiseigenen Betrieb KELL, dem Kommunalen Eigenbetrieb Rettungsdienst und Brandschutz oder in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber geschaffen werden.

Der Antrag für die Tagesordnung wurde vom Landrat umgehend abgelehnt, Zitat: „der Antrag – gerichtet an den Kreistag des Landkreises Leipzig – ist unzulässig, da der Kreistag für die Entscheidung in dieser Angelegenheit nicht zuständig ist.“

Eine weitere Anfrage an die Landesdirektion und eine Kleine Anfrage an den Sächsischen Landtag ergab, dass der Landkreis keine Konzepte zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten erstellen muss, weil es keine Weisung seitens der Landesdirektion zur Umsetzung gibt.

Der § 5, Abs. 1-5 gem. Asylbewerberleistungsgesetz ist somit eine freiwillige Maßnahme über die dennoch der Kreistag und nicht allein der Landrat entscheiden sollte.

Ganz anders stellt sich die Zuständigkeit bei der Unterbringung von Asylbewerbern dar. Die AfD-Kreistagsfraktion hatte zur Haushaltsdebatte einen Antrag eingereicht, wonach auf Grundlage des Gesetzes zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz) die Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerbern im Landkreis in zentralen Einrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte – GUs) erfolgen soll. Denn der Landkreis muss Asylbewerbern keine dezentralen Einrichtungen (Wohnungen) zur Verfügung stellen.

Doch an der Stelle hat sich der Landrat für die dezentrale Unterbringung entschieden, obwohl es keine Pflichtaufgabe nach Weisung ist.

Die Kreisräte der CDU, SPD, Die Linke, BSW, Bündnis 90/Die Grünen waren zur Kreistagssitzung am 30.04.2025 der Meinung, die Mehrkosten gegenüber den zentralen Einrichtungen tragen die Steuerzahler im Landkreis gern. Die Beschlussvorlage A-2025/005 der AfD-Kreistagsfraktion wurde von allen genannten Kreisräten abgelehnt.

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de

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