AfD-Abgeordnete im Organstreit zum „Heizungsgesetz“
Berlin, 27. Februar 2026. Dem Organstreitverfahren zum Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz (2 BvE 4/23, 20 H) sind mehrere Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion beigetreten. Zur gestrigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt der Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Malte Kaufmann:
„Als einer der Kläger habe ich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das im Hauruck-Verfahren durch den Bundestag gepeitschte Gebäudeenergiegesetz noch aus der Ampel-Zeit gesprochen. Ich habe dieses Verfahren aus der Perspektive eines Oppositionsabgeordneten unmittelbar erlebt. Wesentliche Änderungen des Gesetzentwurfs wurden in einem sehr späten Stadium des Verfahrens vorgelegt. Diese Änderungen betrafen nicht nur einzelne Detailfragen, sondern zentrale Regelungsmechanismen des Gesetzes. Meine Kollegen und ich stellen fest, dass durch das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) das freie Mandat und damit die Teilhabe der Abgeordneten (Art. 38, 42, 76 GG) eingeschränkt wurden. Aufgrund kurzer Beratungsfristen sowie angesichts der Komplexität und Tragweite der Regelungen war eine angemessene und umfassende Prüfung schwerwiegender rechtlicher, wirtschaftlicher und praktischer Auswirkungen dieses sogenannten Heizungsgesetzes nicht möglich. Die AfD-Fraktion hat bereits in den vergangenen Jahren immer wieder auf die negativen Auswirkungen des sogenannten Heizungsgesetzes hingewiesen. Wir lehnen das GEG grundsätzlich ab und fordern seine vollständige Abschaffung. In diesem Fall geht es uns nicht um die Bewertung eines einzelnen Gesetzes, sondern um die Sicherung der verfassungsrechtlich garantierten Rolle des Parlaments als Ort eigenständiger demokratischer Willensbildung. Die demokratischen Grundlagen der Gewaltenteilung müssen eingehalten werden. Ein Rechtsstaat muss das freie Mandat und die Teilhabe der Abgeordneten gewährleisten.“
Quelle: afdbundestag.de





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