Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Paragraph 188 des Strafgesetzbuches (Meinungsfreiheits- und Demokratiestärkungsgesetz)

Berlin, 09. Juni 2026. Mit dem Meinungsfreiheits- und Demokratiestärkungsgesetz will die AfD-Bundestagsfraktion den § 188 StGB ersatzlos streichen und damit einen Sondertatbestand beseitigen der Personen des politischen Lebens einen erhöhten strafrechtlichen Ehrschutz gewährt. Dieser Paragraf der nach der Verschärfung im Jahr 2021 auch reine Beleidigungen erfasst und Ermittlungen von Amts wegen ermöglicht hat zu einer starken Zunahme fragwürdiger Verfahren geführt in denen scharfe aber zulässige Kritik an Politikern mit empfindlichen Strafen geahndet wurde. Die AfD-Bundestagsfraktion sieht darin eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit und eine Sonderbehandlung die dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspricht. Da der Schutz der persönlichen Ehre bereits durch die allgemeinen Tatbestände der §§ 185 bis 187 StGB sowie zivilrechtliche Möglichkeiten ausreichend gewährleistet ist hält die AfD-Bundestagsfraktion einen statusbezogenen Mehrschutz für weder erforderlich noch mit den Anforderungen einer lebendigen Demokratie vereinbar. Die Streichung des § 188 StGB soll daher die freie und auch zugespitzte politische Auseinandersetzung stärken ohne den strafrechtlichen Schutz vor ehrverletzenden Äußerungen aufzugeben.

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Quelle: afdbundestag.de

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