Edgar Naujok: Raum für echte Meinungsfreiheit – § 188 StGB abschaffen!
+++ Pressemitteilung +++
Berlin, 11.06.2026
Zu dem am 11. Juni im Plenum des Deutschen Bundestages beratenen Gesetzesentwurf der AfD-Bundestagsfraktion zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuches (Meinungsfreiheits- und Demokratiestärkungsgesetz, Drucksache 21/6328) teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Edgar Naujok mit:
„Gerade die jüngsten Diskussionen über die Bezeichnung von Bundeskanzler Merz als Lügenkanzler und die strafrechtliche Verfolgung von Bürgern wegen kritischer Äußerungen offenbaren ein regelrechtes Defizit, das wir im Bereich der Meinungsfreiheit haben. Denn wer einen historischen Wahlbetrug begeht und unserem Land fortlaufend schweren Schaden zufügt, sollte entsprechend benannt werden dürfen. Alles andere ist eine staatlich verordnete Beschränkung unseres Blicks auf die politischen Realitäten.
Die AfD-Bundestagsfraktion fordert daher die ersatzlose Streichung des § 188 StGB, aus dem immer wieder eine Überprivilegierung von Regierungspolitikern hervorgegangen ist. In einer freiheitlichen Demokratie darf es keine Sonderrechte für Politiker geben. Wer politische Macht ausübt, muss auch scharfe Kritik und zugespitzte Werturteile aushalten können. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Bürger wegen ihrer Äußerungen mit Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchungen oder empfindlichen Geldstrafen rechnen müssen, während Regierungspolitiker für ihr Handeln keine persönliche Verantwortung übernehmen müssen.
Die Abschaffung des § 188 StGB ist damit längst überfällig. Es muss endlich Raum für echte Meinungsfreiheit geschaffen werden!“
Euer Edgar Naujok
Mitglied des Deutschen Bundestages/direkt gewählt im Landkreis Leipzig

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de




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