Le Pens Präsidentschaftskandidatur ist gutes Signal

Berlin, 10. Juli 2026. Die französische Politikerin Marine Le Pen hält daran fest, 2027 bei den Präsidentschaftswahlen in Frankreich als Kandidatin anzutreten. Ihre Kandidatur ist möglich aufgrund des Urteils des Berufungsgerichts, welches ihr passive Wahlrecht deutlich weniger stark einschränkt als das erstinstanzliche Urteil. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Diana Zimmer, stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und stellvertretende Vorsitzende der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, erklärt dazu:

„Das Pariser Berufungsgericht hat gesprochen: Marine Le Pen wurde erneut verurteilt und schuldig gesprochen. Allerdings ging das Berufungsgericht mit 15 Monaten Nicht-Wählbarkeit leicht hinter das ursprüngliche Urteil zurück, in dem Marine Le Pen im März 2025 für insgesamt fünf Jahre das passive Wahlrecht aberkannt wurde. Weil Marine Le Pen als stärkste Oppositionsführerin Frankreichs die Stimme des Volkes gegen Massenmigration und EU-Zentralismus ist, haben die herrschenden Parteien in Frankreich mit allen Mitteln versucht, die Anführerin des Rassemblement Nationale (RN) auszuschalten. Dass sie trotzdem als Präsidentschaftskandidatin antreten wird, ist ein ermutigendes Signal an alle patriotischen Kräfte in Europa. Ganz grundsätzlich besorgt uns als AfD-Bundestagsfraktion außerordentlich, dass Gerichte auch in anderen europäischen Demokratien in politische Entscheidungsprozesse hineinwirken. Unabhängig vom konkreten Verfahren gilt für uns: Die Gewaltenteilung muss erhalten bleiben. Politische Auseinandersetzungen müssen von den Wählern und den Gewählten entschieden werden.“

Quelle: afdbundestag.de

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