In der Sitzung des Kreistages am 18.06.2025 habe ich Landrat Graichen in Bezug auf ein Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, welcher Teile der Coronamaßnahmen von 2020/2021 als rechtswidrig einstuft, die Bußgeldverfahren der Vergangenheit sowie etwaige Rückerstattungen unter diesem Gesichtspunkt nochmals zu prüfen.
Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!