Wie viele Ämter und Mandate kann ein Landrat ausüben?

Bekanntmachung der AfD-Kreistagsfraktion

Wie viele Ämter und Mandate kann ein Landrat ausüben?

Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage des Landkreises, dem raschen Anwachsen des Haushaltsdefizits und der unaufhaltsam steigenden Kosten in der Jugendhilfe wollte die AfD-Kreistagsfraktion wissen, welche Aufgaben der Landrat als Nebentätigkeiten übernimmt.

Die nun veröffentlichte Aufstellung der Tätigkeiten des Landrats überrascht mit einer Vielzahl von Mandaten und Funktionen, die mutmaßlich über die gesetzlich definierte Leitung der Kreisverwaltung hinausgehen. Bereits aus der Anzahl der in der Anlage aufgeführten Tätigkeiten ergibt sich aus Sicht der AfD-Kreistagsfraktion die grundsätzliche Frage, ob der Landrat seine Hauptaufgabe als Chef der Kreisverwaltung in dem erforderlichen zeitlichen und inhaltlichen Umfang wahrnehmen kann. So ist der Landrat als sogenanntes geborenes Mitglied, aufgrund seiner Funktion von Amts wegen oder durch geltende Regelwerke, 27 Gremien automatisch angehörend, oftmals als Vorsitzender oder Stellvertreter. In weiteren 9 Gremien wurde der Landrat als gekorenes Mitglied durch Wahl bestellt.

Welcher konkrete Zeitaufwand pro Woche und wie viel zusätzliche Zeit durch Reise- und Vorbereitungstätigkeiten dabei gebunden wird, steht auf einem ganz anderen Papier.

Auch die 2. Beigeordnete ist formal gut informiert, weil sie in 12 Gremien eingebunden ist. Dies wirft aus Sicht der AfD-Kreistagsfraktion die Frage auf, ob die Führung und Steuerung der eigenen Fachbereiche stets die notwendigen Prioritäten erhalten können. Gerade in einer Phase erheblicher finanzieller und organisatorischer Herausforderungen ist eine intensive, kontinuierliche und verantwortungsvolle Leitung der Fachbereiche unverzichtbar.

Aus Sicht der AfD-Kreistagsfraktion birgt ein zu hohes Maß an Nebentätigkeiten in Summe das Risiko, dass in der Kreisverwaltung strategische Steuerungsaufgaben zu kurz kommen, Fehlentwicklungen verspätet erkannt und operative Probleme nicht rechtzeitig korrigiert werden.

 

Zur Beantwortung unserer Anfrage:

F-2025_065 Anlage Anlage 1 – Landrat -Amt und Mandat Stand 18.11.2025 F-2025_065 Anlage Anlage 2 – 1. Beigeordneter – Amt und Mandat Stand 18.11.2025 F-2025_065 Anlage Anlage 3 – 2. Beigeordnete – Amt und Mandat Stand 18.11.2025

 

 

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de

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