Edgar Naujok: Erfolg vor dem VG Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und behandeln darf. Gleichzeitig darf diese Einstufung derzeit auch nicht öffentlich bekannt gemacht werden.

Diese Entscheidung ist ein klarer Erfolg für unsere Partei, für den Rechtsstaat und für demokratische Verfahren: Sie bestätigt, dass juristische Klärung und eine tatsächliche Faktengrundlage immer Vorrang vor vorschnellen Etikettierungen haben müssen.

Wir nehmen dieses Urteil als Bestätigung unserer demokratischen Rechte sehr ernst. Denn es zeigt, dass in Deutschland Recht und nicht Willkür gilt!

Euer Edgar Naujok
Mitglied des Deutschen Bundestages/direkt gewählt im Landkreis Leipzig

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de

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