Edgar Naujok: Bundestag LIVE: heute – TOP 13 – Dauerduldungen unattraktiver machen durch Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
Asylbewerber, Geduldete sowie weitere vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfasste Personengruppen erhalten in Deutschland zunächst Leistungen nach dem AsylbLG. Während der ersten 36 Monate haben sie dabei regelmäßig Anspruch auf eine Grundversorgung, die in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt. Im Anschluss jedoch entspricht die Versorgung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Hilfe zur Krankheit und Pflege grundsätzlich […]

