Anlasslose Überwachung freier Medien verhindern
Berlin, 30. September 2026. Die Rundfunkkommission der Länder hat Medienberichten zufolge den Entwurf eines Digitale Medien-Staatsvertrags beschlossen. Danach sollen die Landesmedienanstalten künftig technische Mittel einsetzen dürfen, die Text-, Bild-, Audio- und Bewegtbildinhalte aus Rundfunk und Telemedien automatisiert auf mögliche Verstöße abgleichen. Die bisherige Beschränkung ihrer Befugnisse auf „Rechtsverstöße“ soll gestrichen werden. Plattformen wie YouTube, X oder Instagram sollen eigens Schnittstellen für die Medienaufsicht bereitstellen. Maßstab ist unter anderem die Pflicht journalistisch-redaktioneller Online-Angebote, „den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen“ (§ 19 Medienstaatsvertrag). Bei Verstößen drohen Beanstandung, Untersagung und Sperrung von Beiträgen. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung aller 16 Länder; der Entwurf soll im Herbst veröffentlicht werden.
Dazu teilt der digitalpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Ruben Rupp, mit:
„Was die Rundfunkkommission der Länder hinter verschlossenen Türen ausgehandelt hat, ist nichts weniger als ein Frontalangriff auf die Pressefreiheit. Mit Erschütterung nehmen wir zur Kenntnis, dass Behörden künftig per Algorithmus anlasslos durchleuchten sollen, was freie Medien, Podcaster und Blogger im Netz veröffentlichen. Eine Behörde würde damit zur Kontrollinstanz für Medien erhoben, ein Vorgang, der politischer Zensur Tür und Tor öffnen würde. Wer die Worte „bei Rechtsverstößen” aus dem Gesetz streicht, macht jeden Bürger mit Kamera und Mikrofon zum Verdächtigen. Dass die Plattformen den Aufsehern dafür auch noch die digitale Hintertür öffnen sollen, setzt diesem Überwachungsvorhaben die Krone auf.
Wie begründet unsere Sorge ist, zeigt die bisherige Praxis. Denn in der Vergangenheit gingen Landesmedienanstalten bereits mehrfach gegen unliebsame Medien vor. Erst in diesem Jahr verlangte die Medienaufsicht in Nordrhein-Westfalen von einem reichweitenstarken Podcaster, ein Interview mit einem AfD-Politiker nachträglich „einzuordnen”. Die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat offen eingeräumt, dass das Untersagen eines Artikels ‚ein anderes Wort für verbieten‘ sei. Was ‚ ‚anerkannte journalistische Grundsätze‘ sind, definiert kein Gesetz, darüber entscheiden am Ende die Medienbehörden selbst. Wer garantiert den Bürgern, dass eine KI-gestützte Dauerüberwachung nicht vor allem jene trifft, die den Regierenden unbequeme Fragen stellen?
Der Staatsvertrag fügt sich nahtlos in die Pläne der schwarz-roten Koalition ein, die in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, die Medienaufsicht gegen ‚Informationsmanipulation‘ vorgehen zu lassen. Wir sagen klar: Nicht der Staat bestimmt, was wahr ist! Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag lehnt den Digitale Medien-Staatsvertrag entschieden ab. Wir fordern die Landesregierungen auf, diesem Zensurinstrument ihre Zustimmung zu verweigern, und die Landesparlamente, seine Ratifizierung zu verhindern. Pressefreiheit bedeutet Freiheit vor dem Staat, nicht Freiheit unter staatlicher Aufsicht.“
Quelle: afdbundestag.de





Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!