Edgar Naujok: Erfolg vor dem VG Köln
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und behandeln darf. Gleichzeitig darf diese Einstufung derzeit auch nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Diese Entscheidung ist ein klarer Erfolg für unsere Partei, für den […]

