Edgar Naujok: Plant die Bundesregierung den Kahlschlag bei der Pflege?

Unser Pflegesystem steht vor massiven Herausforderungen: Die geplanten Änderungen im Rahmen eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) werden für unsere Pflegedienste konkrete und unverhältnismäßige Einschnitte bedeuten. Selbst eine Übergangsregelung für eine verträglichere Veränderung ist in dem Gesetzesentwurf nicht ersichtlich.

Ich habe deshalb eine schriftliche Einzelfrage an die Bundesregierung gerichtet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob angemessene Übergangsfristen vorgesehen sind, damit Pflegeeinrichtungen die Änderungen im Leistungs-, Vertrags- und Vergütungsrecht ohne unzumutbare Belastungen umsetzen können. Wir können auf die Beantwortung gespannt sein:

Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des Entwurfs eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) Übergangsregelungen vorzusehen, um ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen angesichts der vorgesehenen Änderungen des Leistungs-, Vertrags- und Vergütungsrechts eine angemessene Anpassungsfrist zu gewähren und dabei insbesondere die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Einrichtungen, bestehende Versorgungs- und Vergütungsvereinbarungen, laufende Personal- und Dienstpläne sowie die Beschäftigungsbedingungen der Pflegekräfte zu berücksichtigen, damit die Umstellung nicht zu finanziellen Belastungen, Personalabbau oder Einschränkungen der pflegerischen Versorgung führt und wenn ja, in welcher Weise und wenn nein, warum nicht?

Edgar Naujok
Mitglied des Deutschen Bundestages
Direkt gewählt im Landkreis Leipzig

Quelle: www.afd-landkreisleipzig.de

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