Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen
Berlin, 24. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag macht geltend, dass nach Art. 4 Abs. 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/2115 Dauergrünland zwar grundsätzlich erst nach fünfjähriger Nutzung außerhalb der Fruchtfolge entsteht, EU-Mitgliedstaaten jedoch abweichende Regelungen zur Berücksichtigung im Fruchtfolgesystem vorsehen dürfen. Die derzeitige deutsche Anwendung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung wertet mehrjährige Feldfutterflächen […]

